Vor kurzem kam die schriftliche Aufforderung der Cybercrime-Abteilung Dinkelsbühl, doch bitte Screenshots zu liefern. Die unterzeichnende Beamtin: Ausgerechnet jene Polizeihauptkommissarin, die bereits in unserer lückenlos dokumentierten Chronologie des Systemversagens seit dem Jahr 2018 eine unrühmliche Hauptrolle spielt. Wenn Ermittler im eigenen historischen Versäumnis rühren müssen und virtuelles Täterwissen auftaucht, hilft nur noch die Notbremse: Befangenheitsanträge sind raus.
Manchmal schreibt das Leben Geschichten, die man im fiktiven Journalismus wegen mangelnder Glaubwürdigkeit ablehnen würde.
Eine E-Mail der Cybercrime-Abteilung offenbart heute nicht nur akuten bürokratischen Nachholbedarf, sondern bringt eine altbekannte „Hauptdarstellerin“ aus dem Jahr 2019 zurück ins Spiel. Wenn Ermittler plötzlich im eigenen historischen Versagen rühren müssen und virtuelles Täterwissen auftaucht, brennt die Hütte.
Man lernt, dass die freie Presse das Korrektiv unserer Demokratie ist. Doch was passiert, wenn eine bezahlte Werbeanzeige, die auf ein lückenlos dokumentiertes Investigativ-Dossier zum Thema Behördenversagen verweist, plötzlich ohne Angabe von Gründen blockiert wird? Und das nach über 20 Jahren treuer, verlässlicher Zusammenarbeit auf Augenhöhe?
Wenn im lokalen Raum die Schranken heruntergelassen werden, stellt sich unweigerlich die Frage: Muss ein Bürger in einem Rechtsstaat dafür noch Verständnis haben? Oder erleben wir hier eine eiskalte, regionale Beißhemmung, um unbequeme Wahrheiten im Keim zu ersticken?
Das Monopol der gedruckten Meinung ist längst Geschichte. Die unzensierte Stimme spricht heute im digitalen Raum.
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