Zwischen Wahrheit, Recht und echter Vaterschaft: Vor der Entscheidung des Oberlandesgerichts
Der Schreibtisch ist aufgeräumt, die Schriftsätze sind finalisiert. In wenigen Tagen, am 29. Juli 2026, steht ein entscheidender Meilenstein an: Das Oberlandesgericht entscheidet im schriftlichen Verfahren.
Während in Gerichtsakten der ersten Instanz oft ein „Kontaktabbruch“ inszeniert wurde, sprach die Realität beim jüngsten Schulfest eine völlig andere Sprache: Eine unbefangene, herzliche Begegnung und Umarmung zwischen Vater und Sohn zeigten unmissverständlich, dass die emotionale Bindung intakt ist, sobald der Druck von außen nachlässt.
Ich blicke mit großer Spannung und tiefer innerer Ruhe auf die anstehende Entscheidung. Die Fakten liegen auf dem Tisch – nun zählt die juristische Objektivität.
Vor kurzem kam die schriftliche Aufforderung der Cybercrime-Abteilung Dinkelsbühl, doch bitte Screenshots zu liefern. Die unterzeichnende Beamtin: Ausgerechnet jene Polizeihauptkommissarin, die bereits in unserer lückenlos dokumentierten Chronologie des Systemversagens seit dem Jahr 2018 eine unrühmliche Hauptrolle spielt. Wenn Ermittler im eigenen historischen Versäumnis rühren müssen und virtuelles Täterwissen auftaucht, hilft nur noch die Notbremse: Befangenheitsanträge sind raus.
Manchmal schreibt das Leben Geschichten, die man im fiktiven Journalismus wegen mangelnder Glaubwürdigkeit ablehnen würde.
Eine E-Mail der Cybercrime-Abteilung offenbart heute nicht nur akuten bürokratischen Nachholbedarf, sondern bringt eine altbekannte „Hauptdarstellerin“ aus dem Jahr 2019 zurück ins Spiel. Wenn Ermittler plötzlich im eigenen historischen Versagen rühren müssen und virtuelles Täterwissen auftaucht, brennt die Hütte.
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